Effizient und ordentlich wird Ihre Buchhaltung von uns erstellt. Wir haben in den verschiedensten Branchen unsere Erfahrungen gesammelt und wissen, was Sie von uns erwarten können und natürlich auch dürfen. Sie möchten sich auf Ihr Kernthema konzentrieren, laufen aber früher oder später immer der Buchhaltung über den Weg? Wenn Sie auf diesen Aufwand grösstenteils verzichten möchten, übernehmen wir sehr gerne diese Arbeiten für Sie. Sollten Sie die meisten Aufwände selbst in der Buchhaltung bewältigen und lediglich einen Treuhänder benötigen, der die Mehrwertsteuerabrechnung regelmässig erstellt oder gar nur jährlich den Abschluss für Sie machen sollte, stehen wir Ihnen natürlich auch für diese Dienstleistungen zur Verfügung.
Welche Dienstleistungen bieten wir Ihnen an und was ist dort enthalten?
Was genau sind Nebenbücher und für was werden Sie gebraucht?
Unter Nebenbücher versteht man kleinere Teilbuchhaltungen, die sich nur um ein Thema kümmern und ins Hauptbuch übertragen werden. Dadurch, dass sie sich nur um einen bestimmten Teil der Buchhaltung kümmern, sind sie detaillierter als die Zusammenfassung, die Schlussendlich im Hauptbuch angezeigt wird.
Zu den meistbenutzten Nebenbüchern zählen unter anderem:
Debitorenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Lagerbuchhaltung
Anlagebuchhaltung
Was sind nun die Vorteile daraus?
Arbeitet man mit der Debitorenbuchhaltung, können je nach Buchhaltungssystem die Rechnungen gleich auch über dieses Tool erstellt werden und das Mahnwesen gezielt eingesetzt werden. Jeder Kunde erhält eine Nummer, aus der verschiedene Kennzahlen berechnet werden können.
Bei der Kreditorenbuchhaltung werden alle Rechnungen erfasst, die die Firma zahlen muss. Zahlungen können so direkt aus dem Buchhaltungssystem erfasst und bezahlt werden. Jeder hat über die Zahlungsfrist, die offenen und bezahlten Kreditoren eine Übersicht und so lassen sich Doppelzahlungen vermeiden.
Mit der Lagerbuchhaltung hat man zu jeder Zeit eine Übersicht über den aktuellen Lagerbestand. Je nach Buchhaltungsprogramm kann man sich ebenfalls erinnern lassen, wenn ein bestimmter Bestand unterschritten wird und man deshalb die Ware erneut bestellen sollte. Natürlich macht dieses Nebenbuch auch im Zusammenspiel mit der Debitorenbuchhaltung und der Verrechnung Sinn.
Beim Anlagebuch geht es um die Verwaltung der Anlagen, also z.B. der Firmenautos oder EDV-Geräte. In einer genauen Übersicht weiss man so, wann und zu welchem Preis welches Anlagegut gekauft worden ist.
Mehr zur Lohnbuchhaltung finden Sie auf der Seite Personaladministration.
Natürlich können einige Nebenbücher für Sie sinnvoller und unsinniger sein. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, was am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Sie kennen sich bereits mit der Buchhaltung aus und möchten selbst buchen, wünschen jedoch, dass wir kontrollieren?
Kein Problem, gerne dürfen Sie ihre Buchhaltung führen und uns bei Fragen kontaktieren. Wir selbst arbeiten mit dem Buchhaltungsprogramm Proffix, sollten Sie ein anderes Programm nutzen, stellt dies auch kein Problem dar. Wir haben mit verschiedenen Buchhaltungsprogrammen Erfahrungen und können uns schnell in neue Systeme eindenken.
Wollen Sie sich einfach um einen Bereich kümmern, buchen wir gerne für Sie die restlichen Parts. Wünschen Sie nur eine Kontrolle der Buchhaltung, die Abschlusserstellung oder z.B. die MWST-Abrechnung, übernehmen wir auch nur diesen Teil der Buchhaltung.
Nehmen Sie mit uns kontakt auf, wir besprechen gerne alle Optionen mit Ihnen und erstellen Ihnen eine Offerte. Wir gestallten Ihre Buchhaltung für Sie individuell und passen unsere Dienstleistungen ihren Bedürfnissen an.
Bezugssteuer, vereinnahmt oder vereinbart, effektiv oder Saldosteuermethode, Vorsteuer oder Umsatzsteuer. Verstehen Sie hiervon kein Wort oder wissen Sie, um was es sich handelt?
Hier eine kurze Übersicht über die oben beschriebenen Begriffe:
Bezugssteuer: Wenn Sie Dienstleistungen aus dem Ausland in Anspruch nehmen, das gewählte Unternehmen jedoch nicht im MWST-Register der Schweiz angemeldet ist, möchte die ESTV die MWST jedoch trotzdem sehen. Je nach Abrechnungsmethode hat die Bezugssteuer unterschiedliche finanzielle Konsequenzen für ihr Unternehmen.
Vereinnahmt und vereinbart geben den Zeitpunkt an, ab welchem die MWST zur Abrechnung bereitgestellt werden muss. Vereinnahmt ist somit zu dem Zeitpunkt, in welchem das Geld für den Kreditor bezahlt wurde oder der Zeitpunkt, an welchem die Zahlung auf Ihrem Konto für einen ausgestellten Debitor eingegangen ist. Vereinbart stellt den Zeitpunkt dar, an welchem die Rechnung ausgestellt wurde, somit stellt das Rechnungsdatum auch den Zeitpunkt der MWST-Schuld dar.
Die effektive Methode wird benutzt, um die MWST abzurechnen. Quartalweise wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer auf dem MWST-Formular eingetragen und schlussendlich der Eidg. Steuerbehörde übermittelt.
Mit der Saldosteuermethode kann ebenfalls mit der MWST abgerechnet werden. Jedoch müssen hierzu gewisse Kriterien eingehalten werden, dass man diese vereinfachte Abrechnungsmethode nutzen darf. Im Gegensatz zur effektiven Methode wird hier jedoch nur halbjährlich abgerechnet. Die Vorsteuer kann nicht zurückgefordert werden.
Umsatzsteuer: Sobald Sie eine Rechnung für einen Kunden ausstellen, schulden Sie der ESTV die daraus resultierende MWST. Diese Steuer nennt man Umsatzsteuer.
Vorsteuer: Wenn Sie bei einem Anbieter etwas für Ihr Geschäft kaufen, enthält die Rechnung ebenfalls MWST. Als MWST-pflichtiges Unternehmen können Sie diese MWST zurückfordern, sofern Sie mit der effektiven Methode abrechnen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der MWST? Wir kennen uns mit allen Abrechnungsmethoden der Schweiz aus und können Sie problemlos anwenden. Gerne beraten wir Sie, welche Methode am besten zu Ihnen passt. Da uns die Digitalisierung am Herzen liegt, arbeiten wir bei der Abrechnung mit dem ePortal der Eidgenössischen Steuerbehörde (ESTV). Gerne dürfen Sie uns bei Fragen zur MWST oder der Abrechnung über das Portal, kontaktieren.
Die Königsdisziplin der Buchhaltung ist mit Sicherheit der Abschluss des Geschäftsjahres. Kennen Sie sich bereits aus mit allen Arbeiten, die beim Abschluss erledigt werden müssen? Wissen Sie wie Sie die Gesetze richtig umsetzen?
Wir können Ihnen dabei helfen. Egal ob Sie die Buchhaltung selbst geführt haben oder wir die Buchhaltung für Sie führen. Bei uns erhalten Sie die Jahresabschlüsse ordnungsgemäss erstellt und pünktlich. Wir kennen die aktuellen Gesetze und erstellen Ihren Abschluss danach. Ebenfalls Beraten wir Sie gerne über das weitere Vorgehen, denn anhand des Abschlusses können wir erkennen, wie es Ihrer Firma geht und wo Einsparungen oder Investitionen von Vorteil sind.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Das Kernstück unserer Unternehmung, das Buchhaltungsprogramm Proffix, bietet uns die Möglichkeit eine Buchhaltung einfach, schnell und genau zu erarbeiten. Durch die Automationen und unzähligen Tools können wir uns viele Fleissarbeiten sparen und uns auf die wesentlichen Themen fokussieren. Sollten Sie ein eigenes Buchhaltungsprogramm nutzen ist dies selbstverständlich kein Problem. Wir haben bereits mit einigen Softwares gearbeitet und werden auch in einer solchen Situation unsere Qualitäten ohne Probleme zeigen können.
Für Revisionen bieten wir unsere Dienstleistung als Vorbereiter sowie Begleiter an. Egal ob es die sich alljährlich wiederholende Revision ist oder eine angekündete Steuer- oder Sozialversicherungsrevision. Wir sorgen dafür, dass die Revision bestens vorbereitet ist und möglichst annehmlich durchgeführt werden kann.
Haben wir Sie von unseren Dienstleistungen überzeugt? Kontaktieren Sie uns! Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin damit Sie uns kennenlernen können und erstellen für Sie ein massgeschneidertes unverbindliches Angebot. Denn unsere Dienstleistungen sind genau so individuell wie Sie!